„Neu für alt “

Keine Abzüge im Schadensfall

Der VSV Kurier, Ausgabe 65

Dass eine solche Zusatzdeckung im Schadensfall nicht nur sinnvoll, sondern zum Teil auch existenzsichernd sein kann, davon haben sich bisher rund 60 % unserer Mitglieder überzeugen lassen.

So zahlte die VSV seit Einführung dieses zusätzlichen Versicherungs­angebotes schon bei einigen Bränden und Wasserschäden die eigentlich vom Versicherungsnehmer zu tragende Differenz zwischen Zeit- und Neuwert bei der Wieder-/Ersatzbeschaffung.

Beispiel:
E-Gerät, Brandschaden:
Kaufpreis 2002 € 1.000,00
Restwert € 100,00
Versicherungsleistung ohne „neu für alt“ € 100,00,
bei Ablösung der Abzüge € 1.000,00

Allerdings gibt es auch hier eine Besonderheit,
auf die wir hinweisen möchten:

Sofern bei der Wiederherstellung nicht nur ein Austausch neu gegen alt / beschädigt vorgenommen wird, sondern ggf. gänzlich andere Teile eingebaut werden, weil z. B. neue Brandschutzvorschriften gelten, so können diese zusätzlichen Kosten grds. nicht von der Versicherten­gemeinschaft getragen werden.

Zum besseren Verständnis folgendes Beispiel:
Stoffe in Wohn-/Fahrgasträumen müssten nach einem Brand gegen höherwertigere, feuerfeste Textilien ausgetauscht werden.

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