Deckungserweiterung Frachtverlustversicherung

Der VSV Kurier, Ausgabe 64

Brände oder Havarien, die zu einem Ausfall von mehreren Tagen oder
gar Wochen führen, können unter Umständen das finanzielle Aus für einen Schifffahrtsbetrieb bedeuten, denn neben den Einnahmeverlusten kommen noch laufende Betriebskosten auf das Unternehmen zu.

Dies gilt auch bei unverschuldeten Havarien, da die berechtigte Reali­sierung des Nutzungsverlustes zum Teil Jahre dauern kann. In allen diesen Fällen kann unsere Frachtverlustversicherung, die ab sofort auch im Totalschadenfall eintritt, mögliche Liquiditätsengpässe überbrücken.

Der Tagessatz sollte dem durchschnittlichen Netto-Ertrag je Tag ent­sprechen, wobei gegebenenfalls auch Stillliegezeiten zu be­rück­sichtigen sind. Der Selbstbehalt beträgt 10, die Haftungshöchstdauer 30 Tage.

Rechtzeitige Vorsorge sichert Ihre Existenz -
finanzielle Risiken zu einem günstigen Preis minimieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Ralf Bievor, Tel.0511 28090-14
Jürgen Bublitz, Tel. 0511 28090-13

 

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