Ladung im Eigentum des Schiffseigners / Versicherungsnehmers ist nicht versichert
Vertrag
Der VSV Kurier, Ausgabe 64
Neben der Schiffskaskoversicherung, die Sie bei der VSV abgeschlossen haben, verfügen in der Regel alle Schiffseigner über eine T&H und oder P&I-Versicherung, die Haftpflichtschäden (zum Beispiel Ölverschmutzung, Personenschäden) decken.
Gleichfalls sind Schäden an der Ladung versichert, soweit diese im fremden Eigentum steht.
Etwas anderes gilt jedoch, soweit das transportierte Gut dem Versicherungsnehmer selbst gehört, zum Beispiel bei Bunkerbooten. Hier kann eine Haftpflichtversicherung naturgemäß nicht für Schäden herangezogen werden, da ja nicht Dritte, sondern der Versicherungsnehmer selbst geschädigt ist. In diesen seltenen Fällen muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
Hohe Ladungswerte / Sondertransporte -Deckungssumme € 5 Mio.
An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die von den meisten Mitgliedern im Bereich der Frachtschifffahrt abgeschlossene T&H-Versicherung eine Deckungssumme von € 5 Mio.aufweist.
In besonderen Fällen, z. B. beim Transport von Turbinen, können die Werte jedoch weit darüber liegen. Deshalb empfehlen wir, bei solchen „Sondertransporten“ unbedingt den Disponenten nach den genauen Werten zu befragen und ggf. kurzfristig eine Zusatzdeckung abzuschließen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Ralf Bievor, Tel.0511 28090-14
Jürgen Bublitz, Tel. 0511 28090-13


